Seit dem 3. April 2022 gilt auch für Musikschulen die neue CoronaVO. Der Musikunterricht kann ab sofort wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
Natürlich freuen wir uns, wenn ihr auch weiterhin Abstand haltet und Maske tragt.
Als Information hier noch der offizielle Wortlaut:
„Mit Auslaufen der auf § 28a Absatz 10 IfSG gestützten Übergangsregelung am 2. April 2022 wurde die grundlegend überarbeitete 12. CoronaVO neu erlassen und, da damit auch die Rechtsgrundlage für die Regelungen der CoronaVO entfällt, eine Verordnung zur Aufhebung der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen notverkündet.
Mit Inkrafttreten der neuen CoronaVO und der Aufhebung der bisherigen CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen zum 3. April 2022 entfallen ab Sonntag alle bisherigen für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen bedeutsamen Maßgaben und Einschränkungen. Insbesondere gibt es künftig keine Zutrittsbeschränkungen mehr zu den Einrichtungen. Auch die bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).
Seit dem 3. November 2021 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Davon betroffen ist auch der Unterricht an Musikschulen.
Das bedeutet, dass ab sofort nur noch Geimpfte, Genesene und PCR-geteste Personen in den Räumen der Musikschule unterrichtet werden dürfen.
Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen von der PCR-Pflicht :
Kinder bis einschließlich 5 Jahre
Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
Grundschüler:innen, Schüler:innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Bitte sprecht euch mit euren Lehrer:innen ab, wie der Unterricht jetzt weitergeht.
Der Musikunterricht in der Musikschule ist nach wie vor so sicher wie nur irgend möglich, wenn sich alle an das Hygienekonzept halten. Die Luftfilter der Firma Mann+Hummel filtern während der Unterrichtszeit kontinuierlich 99,995% aller Partikel aus der Luft.
Wir freuen uns auch weiterhin mit euch zu musizieren.
Mit freundlichen Grüßen, :: das Team der Musikschule