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Unterricht ohne Einschränkungen

Seit dem 3. April 2022 gilt auch für Musikschulen die neue CoronaVO. Der Musikunterricht kann ab sofort wieder ohne Einschränkungen stattfinden.

Natürlich freuen wir uns, wenn ihr auch weiterhin Abstand haltet und Maske tragt.

Als Information hier noch der offizielle Wortlaut:

„Mit Auslaufen der auf § 28a Absatz 10 IfSG gestützten Übergangsregelung am 2. April 2022 wurde die grundlegend überarbeitete 12. CoronaVO neu erlassen und, da damit auch die Rechtsgrundlage für die Regelungen der CoronaVO entfällt, eine Verordnung zur Aufhebung der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen notverkündet.

Mit Inkrafttreten der neuen CoronaVO und der Aufhebung der bisherigen CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen zum 3. April 2022 entfallen ab Sonntag alle bisherigen für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen bedeutsamen Maßgaben und Einschränkungen. Insbesondere gibt es künftig keine Zutrittsbeschränkungen mehr zu den Einrichtungen. Auch die bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

Die aktuelle CoronaVO finden Sie auf dem Landesportal Baden-Württemberg unter dem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg