FAQ

Häufige Fragen

Wie kann ich die Musikschule persönlich erreichen?

Wir sind per E-Mail unter musikschule@mqzm.de zu erreichen. Telefonisch sind wir normalerweise Mo-Fr von 14:00 – 17:30 Uhr unter dieser Nummer: (07 141) 90 42 53 zu erreichen, gerne auch auf den Anrufbeantworter sprechen, wir melden uns dann schnellstmöglich zurück.

Bieten Sie eine Probestunde oder eine Probezeit an?

Ja, wir bieten jeder/jedem Interessenten eine kostenfreie Kennenlernstunde von 30 Minuten an.
Die ersten sechs Wochen des Vertrags sind Probezeit, danach gelten die Kündigungstermine und -fristen.

Was sind gute Anfangsinstrumente?

Das ist keine einfach zu beantwortende Frage, denn grundsätzlich kann mit jedem Instrument begonnen werden – mit entsprechender Unterstützung von Zuhause ist fast jedes Instrument erlernbar.
Wenn es sich allerdings um ein sehr junges Kind handelt, bieten sich für kleine Kinderhände Blockflöte, Cajon oder Ukulele an.
Viel Freude beim Musizieren.

Wie lange muss ich denn das Instrument lernen, bis ich es kann?

Das ist eine schwer zu beantwortende Frage, denn es kommt immer darauf an, was man erreichen möchte, und wieviel Zeit man selbst ins Üben investiert.

Wie sind die Kündigungstermine und -fristen?

Wir haben drei Kündigungstermine im Jahr: 31.01., 31.05. und 30.09. – immer einen Monat vor dem jeweiligen Termin schriftlich kündigen.

Wie lange lege ich mich fest, wenn ich einen Vertrag abschließe?

Immer für vier Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der Vertrag, der diese Fristen enthält, läuft für zwei Jahre. Nach den zwei Jahren kann man den Vertrag verlängern. Danach gelten wieder die selben Bedingungen.
Alternativ erhöht sich nach den zwei Jahren der Beitrag um 10,- € pro Monat und kann dafür monatlich gekündigt werden.

Kann ich als Erwachsener noch ein Instrument erlernen?

Ja klar, auf jeden Fall! Erfüllen Sie sich Ihren Kindheitstraum und erlernen Sie bei uns Ihr Wunschinstrument. Sie ermöglichen sich damit so viel mehr, als Sie wahrscheinlich denken, denn: Das Musizieren hält Gehirn und Psyche beweglich und gesund, es entspannt und Sie entwickeln damit Ihre Kreativität weiter.
Zu unserer Freude nimmt der Anteil der Erwachsenen in unserer Schülerschaft immer weiter zu. Ob Sie ein nahezu vergessenes Hobby reaktivieren oder ein neues Hobby finden möchten – in unserer Musikschule haben Sie die Gelegenheit, dies unter fachkundiger Anleitung zu tun.

Wie kann ich mich anmelden?

Ganz einfach! Schreiben Sie uns eine E-Mail an musikschule@mqzm.de. Geben Sie Ihr Wunschinstrument an, Alter bei Kindern, Namen und möglichst viele Zeitfenster, die für Unterricht oder Schnupperstunde in Frage kommen.
Nachdem wir passende Lehrkräfte gefunden haben, vereinbaren wir eine Kennenlernstunde, und wenn sich alle gut verstehen, kann danach die Anmeldung ausgefüllt werden und so zeitnah wie möglich mit dem Unterricht gestartet werden.

Findet in den Schulferien Unterricht statt?

Nein, es findet kein regulärer Unterricht statt. Wir haben offiziell während der Ludwigsburger Schulferien und an beweglichen Ferientagen geschlossen. Allerdings ist es den Lehrkräften möglich in dieser Zeit ausgefallene Unterrichtstunden nachzuholen oder Workshops anzubieten.

Mein Kind ist krank oder hat einen Termin – kann ich die Stunde verschieben?

Bitte informieren Sie rechtzeitig die Lehrkraft und/oder die Musikschule. Es gibt bei einmaligen und kurzfristigen Terminabsagen durch Schüler*innen oder Eltern kein Anrecht auf einen Nachholtermin.

Ist es möglich zu pausieren, wg. Krankheit, Studium etc.?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, allerdings nicht im Nachhinein. Für weitere Details melden Sie sich bitte im Sekretariat, sobald sich in dieser Richtung etwas abzeichnet.
Wenn pausiert wird, besteht kein Anrecht darauf, dass der bisherige Termin erhalten bleibt.

Zuhause üben, wieviel ist gut, was ist zu wenig?

Unsere kurze Antwort: lieber oft und dafür kurz, als einmal in der Woche drei Stunden am Stück. Die Freude am Spielen kommt mit dem Üben, Erfolg motiviert.

Wie können wir Zuhause beim Üben unterstützen?

Loben Sie, ermuntern Sie zum Üben und Vorspielen. Sätze wie „Ich möchte das Lied gerne noch einmal hören. Es hat so schön geklungen!“ sind motivierend, sie zeigen Ihr Interesse am Spiel und ermuntern Passagen zu wiederholen, ohne dabei Druck aufzubauen.

Wann entscheide ich mich am besten für den Unterrichtsvertrag und wann für die Stundenkarte?

Der Unterrichtsvertrag ist grundsätzlich preisgünstiger, wenn man regelmäßig wöchentlich oder 14-tägig zum Unterricht kommen kann. Sollte jemand geschäftlich viel unterwegs sein und die Regelmäßigkeit deshalb nicht möglich sein, dann kann sich die Stundenkarte lohnen, auch für kurze Projekte ist sie super praktisch. Ebenso, wenn Sie nur für eine kurze Zeit Unterstützung benötigen.

Was ist die Stundenkarte?

Sie kaufen sich ein Kontingent von 270 Minuten, die Sie beliebig einsetzen können. 270 Minuten können zum Beispiel in 9 x 30 Min oder 6 x 45 Minuten eingeteilt werden. Sie können die Zeit aber in Absprache mit der Lehrkraft auch komplett auf einmal nutzen.
Die Stundenkarte ist übertragbar und bis zu 36 Monate ab Kauf gültig.

Was passiert, wenn die Lehrkraft verhindert ist?

Sie werden entweder von der jeweiligen Lehrkraft oder der Musikschule informiert, und es werden Nachholtermine vereinbart – entweder schon im Vorfeld oder wenn der Verhinderungsgrund vorüber ist.

Veranstaltet die Musikschule Schülervorspiele?

Ja, machen wir. Manchmal in größeren Gruppen, manchmal nur eine Lehrkraft mit ihren Schüler*innen. Wir sind auch immer wieder auf der Suche nach Räumen, die verfügbar und in unserem Budget sind.

Kann ich bei Ihnen Instrumente, Noten oder Saiten kaufen?

Leider nicht, wir sind ausschließlich Musikschule. Allerdings können die Lehrkräfte oder ein Anruf im Sekretariat oft helfen, ein passendes Geschäft zu entdecken.

Was bedeutet es, dass wir unsere Luft virenfrei filtern?

Als Corona auf dem Höhepunkt war, und die Musikschule im Lockdown festsaß haben wir uns mit der Firma Mann+Hummel zusammengetan, in der Hoffnung schneller aus dem Lockdown rauszukommen – das Land hat diese Bemühungen nicht gutiert.
Allerdings haben wir durch die Unterstützung von Mann+Hummel jetzt in jedem Unterrichtsraum einen Luftfilter OurAir SQ 500 stehen, der unsere Luft filtert. So sind wir alle etwas sicherer.

Was bedeutet die Kopierlizenz und warum ist sie nicht in den Gebühren enthalten?

Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Musikschulen die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten und Liedtexten herzustellen und zu verwenden. Die VG Musikedition als Rechteinhaber kommt damit dem Wunsch vieler Musikschulen nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot zu ermöglichen. Zur Abwicklung der Rechteeinräumung hat die VG Musikedition die GEMA beauftragt. Wir geben also das Geld an die GEMA weiter.

Die Musikschule ist Mitglied im bdfm. Was bedeutet das?

Der bdfm ist Deutschlands größter Verband von Musikschulen in privater und freier Trägerschaft. Der Verband engagiert sich politisch für die Musikschulen, um die Benachteiligung gegenüber kommunalen Musikschulen zu verringern.